Brandschutz - die Sicherheit steht an erster Stelle

Vorbeugender Brandschutz besteht primär aus Maßnahmen im täglichen Leben, die den Ausbruch eines Feuers und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern sollen. Je besser der vorbeugende Brandschutz aufgestellt und gelebt wird, desto geringer ist Möglichkeit eines Brandes:

Was macht der Brandschutzbeauftragte:

  • Überprüfungen, Kontrollen und Brandschutzbegehungen
  • Prüfen von erforderlichen Brandschutzmaßnahmen
  • Organisation der Erstellung von Alarmplänen und Brandschutzordnungen
  • Organisation von Feuerlösch- und Räumungsübungen
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
  • EX - Schutzdokument für Holzbearbeitung und Lackieren
  • Mitarbeiterunterweisungen zum Brandschutz
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz

Nach §10 des Arbeitsschutzgesetzes und der ASR A2.2 im Abschnitt 6.2 müssen im Betrieb mindestens 5% oder 10% der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Diese Regelung gilt ab einem Beschäftigten. Somit ist auch in kleinen Betrieben mindestens ein Brandschutzhelfer erforderlich.

Ausbildung Brandschutzhelfer & Evakuierungshelfer

  • Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern, auf einer Konzeption logistischer Abläufe bei Gebäuderäumungen und auf Kontrollaufgaben jeglicher Art im vorbeugenden Brandschutz.
  • Feuerlöscher Training, Ausbildung am Feuerlöscher / mit Firetrainer
  • Ausbildung Evakuierungshelfer
  • Ausbildung Räumungshelfer
  • Training mit Feuerlöscher für Mitarbeiter


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